Wann benötige ich einen Reisepass?
Grundsätzlich wird bei jedem Grenzübertritt ein Reisedokument benötigt dies gilt auch in Schengen Staaten. Innerhalb der EU genügt auch ein Personalausweis. ACHTUNG: der Führerschein zählt nicht als Reisedokument. Reisepässe müssen immer auf den aktuellen Namen lauten (nach einer Heirat muss dieser neu ausgestellt werden)
Wie wird der Reisepass beantragt?
Der Antrag muss persönlich beim zuständigen Passamt (BH) erbracht werden.
Fingerabdruck und Reisepass:
Seit 2009 gibt es in Österreich den Sicherheitspass mit Fingerabdruck. Fingerabdrücke werden erst am dem 12. Lebensjahr erfasst.
Wie lange ist ein Reisepass gültig?
Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Ausgenommen sind Reisepässe bei Minderjährigen unter 12 Jahren.
Wann benötigt mein Kind einen Reisepass?
Seit 2012 benötigt jedes Kind einen eigenen Pass bei Reisen ins Ausland. Der erste Reisepass hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und ist gebührenfrei. Der zweite Reisepass (ab dem 2. Geburtstag) hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, die Kosten betragen EUR 30,00. Ab dem 12. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre und kostet EUR 75,90.